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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Lebensmittelkontrolldienst (SächsmLkdAPVO) vom 4. Dezember 1998 (SächsGVBl. 1999 S. 3) wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 5, § 21 Abs. 1, § 35 werden jeweils die Angaben „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“, „Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“, „Staatsministeriums für Soziales“ ersetzt.
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