Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Gruppen, in denen ausschließlich Kinder gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 betreut werden, gelten die Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 entsprechend.
In Gruppen, in denen Kinder gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 betreut werden, sind ihnen Kenntnisse der sorbischen Sprache unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Für die einzusetzenden pädagogischen Fachkräfte gilt § 3 Abs. 2 Satz 1 entsprechend.
§ 3 Abs. 3 gilt entsprechend.
In Kindertageseinrichtungen des sorbischen Siedlungsgebietes und bei Bedarf in anderen Regionen werden auf Wunsch der Eltern sorbischsprachige oder…
In Kindergärten im zweisprachigen Gebiet sind, ausgehend von den muttersprachlichen Voraussetzungen der Kinder, die deutsche bzw. sorbische Sprache in der…
In § 2 wird der bisherige Absatz 3 der Absatz 4, der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für Kinder, deren…
Der Träger soll sicherstellen, dass alle pädagogischen Kräfte in Kindertageseinrichtungen bei Tätigkeitsantritt mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau…
Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist als Kompetenz anzuerkennen und zu fördern. Sie kann auch durch die Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.