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Zweisprachige Kindertageseinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind solche, in denen in mindestens einer Gruppe
ausschließlich Kinder gemäß Absatz 1 Nr. 1 oder 2 betreut werden oder
die Kinder sorbisch und deutsch sprechen, wobei die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder überwiegend in deutscher Sprache erfolgt.
Dieses Gesetz gilt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesbetreuung). Kindertageseinrichtungen sind Kinderkrippen, Kindergärten und…
Sorbisch ist Muttersprache im Sinne dieser Verordnung für diejenigen Kinder, die allein die sorbische Sprache bereits im Vorschulalter erlernt haben.
Kindertagesbetreuung im sorbischen Siedlungsgebiet soll dazu beitragen, dass die sorbische Sprache und Kultur vermittelt und gepflegt und sorbische Traditionen…
In § 2 wird der bisherige Absatz 3 der Absatz 4, der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für Kinder, deren…
Diese Verordnung gilt für Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.