Art. 1 Nr. 1 Buchst. b SN-17723Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transplantationsausführungsgesetzes
In Nummer 1 werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl.…
Art. 2 Nr. 13 SN-10933Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung beamtenrechtlicher Verordnungen
In § 21 Abs. 1 wird die Angabe „15 DM“ durch die Angabe „7,65 EUR“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 1 SN-20950Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
In der Überschrift wird die Angabe „SächsGDG“ durch die Wörter „Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz – SächsGDG“ ersetzt.
Art. 3 Abs. 4 Nr. 1 SN-20950Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
In § 1 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 1 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991…
Art. 1 Nr. 3 SN-12170Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz und des Landestierseuchengesetzes
In § 10 werden die Absätze 1 und 2 wie folgt gefasst: