Art. 3 SN-2864Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In § 5 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Förderung nach § 10 Sächsisches…
Art. 2 Nr. 7 Buchst. b SN-10933Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung beamtenrechtlicher Verordnungen
In Absatz 4 wird die Angabe „300 DM“ durch die Angabe „153 EUR“ ersetzt.
Art. 4 Nr. 4 SN-2864Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In § 12 Abs. 2 Nr. 1 wird die Angabe „13 500 DM“ durch die Angabe „6 902 EUR“, die Angabe „6 750 DM“ durch die Angabe „3 451 EUR“, die Angabe „150 000 DM“ durch…
Art. 12 Nr. 2 Buchst. a SN-3196Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In Nummer 1 wird die Angabe „150 DM“ durch die Angabe „76,69 EUR“ ersetzt.
Art. 9 SN-5074Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In § 14 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze (SchiedKrPflV) vom 16. April…