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Die Vergütung setzt sich aus einer Grund- und einer Leistungsvergütung zusammen und ist auf 22 000 Euro je Abrechnungszeitraum begrenzt.
Die Grundvergütung wird in jedem Abrechnungszeitraum einmalig als Pauschale gewährt. Die Leistungsvergütung wird für die in der Anlage bestimmten Leistungen der Betreuungsvereine gewährt. Die Höhe der Grund- und Leistungsvergütung bestimmt sich nach der Anlage.
Die Vergütung kann nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und…
Die dem beruflichen Betreuer nach § 7 zu bewilligende Vergütung bestimmt sich nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungsstufen 1 und 2 der Anlage…
Ist der Betreuungsverein nach § 1818 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Betreuer bestellt, ist ihm eine Vergütung nach den §§ 8 und 9 zu bewilligen, wenn…
Die Vergütung kann je nach Art der Maßnahme und Leistung der Untergebrachten gestuft werden. Sie beträgt mindestens 75 Prozent der Eckvergütung. Das…
Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung gelten alle während des Vereinbarungszeitraums entstandenen Ansprüche des Leistungserbringers auf Vergütung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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