Art. 2 SN-17042Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtengesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze
Die Staatskanzlei kann den Wortlaut des Landesbeauftragtengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und…
Art. 2 SN-4629Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in seiner vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-4631Viertes Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-4630Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung in der vom In-Kraft-Treten dieses…
Art. 2 SN-18159Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Justizgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…