Art. 2 SN-4629Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in seiner vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-4631Viertes Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Ministergesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-9716Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Sächsischen Abgeordnetengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-5234Neuntes Gesetz zur Änderung über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Sächsischen Landtages
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Abgeordnetengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 3 SN-3852Gesetz zur Änderung des Landesbeauftragtengesetzes und des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut des Landesbeauftragtengesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…