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Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung…
Das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
1Die Freiheit der Person ist unantastbar. 2Nur durch Gesetz kann sie eingeschränkt werden.
1Der Mensch ist frei und darf nicht zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung gezwungen werden, zu der ihn das Gesetz nicht verpflichtet. 2Jeder hat Anspruch…
Durch dieses Gesetz wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes), das Recht auf freie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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