Gesetze
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Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen.
Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf der Zustimmung der Staatsregierung und des Landtages.
Der Abschluss von Staatsverträgen und sonstigen staatsrechtlichen Vereinbarungen ist der Ministerpräsidentin vorbehalten (Artikel 95 Absatz 1 der Verfassung des…
1Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. 2Die Landesregierung ist verpflichtet, den Landtag über andere wichtige…
Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.
Die Staatsregierung gibt dem Landtag vor der Unterzeichnung von Staatsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen mit dem Bund oder mit einem Land, soweit sie…
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag vor dem Abschluss von Staatsverträgen, über Bundesratsangelegenheiten und Ergebnisse von Ministerpräsidenten- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.