Art. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b SN-4621Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Sächsischen Frauenförderungsstatistikverordnung
In Satz 2 werden die Wörter „der Geschäftsordnung der Staatsregierung“ durch die Wörter „dem Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der…
Art. 75 Abs. 2 SN-3975[Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften]
Die zur Ausführung der Gesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden von der Staatsregierung erlassen, soweit die Gesetze nichts anderes…
§ 1 SN-10489Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Personenstandswesens und des Familienrechts
Die der Staatsregierung durch § 74 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 PStG sowie § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 1600 Abs. 6 Satz 1 BGB erteilten Ermächtigungen zum…
Art. 90 Abs. 2 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
Die Landesregierung gibt sich eine Geschäftsordnung, die im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht wird.
Art. 1 Satz 2 Nr. 2 SN-18944Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes
Entwürfe von Rechtsverordnungen der Staatsregierung und der Staatsministerien.“ bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: aaa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3.…