Art 3 Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die…
Art. 12 Abs. 2 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
1Frauen und Männer sind gleichberechtigt. 2Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt fördern die tatsächliche…
Erwägungsgrund 2 32006R1922Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der Hauptaufgaben der Gemeinschaft. Desgleichen muss die…
Erwägungsgrund 3 32006D0771BESCHLUSS Nr. 771/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der wesentlichen Aufgaben der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 3 Absatz…
Art. 18 Abs. 2 SN-3975[Gleichheitsgrundsatz]
Frauen und Männer sind gleichberechtigt.