§ 3 Abs. 2 SächsAPOAgrForSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung
Die jeweilige Einstellungsbehörde nach § 6 entscheidet über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Vor der Entscheidung über die Einstellung in den…
§ 5 Abs. 1 SächsAPO-BauStM-LG2.2Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
Vor der Entscheidung über die Einstellung in den Vorbereitungsdient wird in einem Auswahlverfahren festgestellt, ob der Bewerber aufgrund seiner Kenntnisse und…
§ 7 Abs. 1 GntDSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde aufgrund eines Auswahlverfahrens. In diesem wird festgestellt, ob die…
§ 7 Abs. 1 MtDFmEloAufklVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheiden die Einstellungsbehörden auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens. In diesem wird festgestellt, ob…
§ 7 Abs. 1 GtDFmEloAufklVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheiden die Einstellungsbehörden auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens. In dem Auswahlverfahren wird…