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Die Gesamtprüfungsnote wird aus den Ergebnissen der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie der Lehrgangsnote des Lehrgangszeugnisses II ermittelt. Sie ergibt sich aus dem Durchschnitt der einfach gewerteten fünf Einzelnoten der schriftlichen Prüfung, der zweifach gewerteten Gesamtnote der mündlichen Prüfung und der einfach gewerteten Lehrgangsnote des Lehrgangszeugnisses II. Sie ist auf zwei Dezimalstellen gerundet zu berechnen. Besteht eine schriftliche Prüfungsarbeit aus zwei inhaltlich verschiedenen Lehrfächern, so geht die Durchschnittsnote aus diesen Fächern, gerundet auf eine Dezimalstelle, einfach gewertet in das Gesamtergebnis ein.
Die Gesamtprüfungsnote lautet: Lfd. Nr. | Anwärter | Prädikat
| Anwärter mit einer Note bis 1,5 | „sehr gut“;
| Anwärter mit einer Note von 1,51 bis 2,50 | „gut“;
| Anwärter mit einer Note von 2,51 bis 3,50 | „befriedigend“;
| Anwärter mit einer Note von 3,51 bis 4,50 | „ausreichend“;
| Anwärter mit einer Note von 4,51 bis 5,50 | „mangelhaft“;
| Anwärter mit einer Note über 5,50 | „ungenügend“.
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Gesamtprüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.
Ferner hat die Prüfung nicht bestanden, wer in vier oder mehr Prüfungsarbeiten der schriftlichen Prüfung eine schlechtere Note als „ausreichend“ erreicht hat.
Wird die Laufbahnprüfung wiederholt, zählt als Lehrgangsnote die im Abschlusslehrgang des ergänzenden Vorbereitungsdienstes erreichte Note.
Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote der Laufbahnprüfung mindestens „ausreichend“ (3,5 Punkte) ist und die Prüfungsteilnehmerin oder der…
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Prüfungsgesamtnote schlechter als „ausreichend“ ist.
Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens „ausreichend (4)“ lautet. Sind mehr als drei Prüfungsleistungen schlechter als „ausreichend…
Das Gesamturteil im Prüfungszeugnis lautet bei einer Durchschnittspunktzahl von 12,50 bis 15 Punkte sehr gut, 9,50 bis 12,49 Punkte gut, 6,50 bis 9,49 Punkte…
Für die Anwärterinnen und Anwärter, die die Laufbahnprüfung bestanden haben, errechnet die Prüfungskommission im Anschluss an die mündliche Prüfung die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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