§ 7 Abs. 3 SächsAPOBauMStSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Bei unzureichendem Stand der Ausbildung kann der Vorbereitungsdienst auf Antrag um längstens sechs Monate verlängert werden. Der Vorbereitungsdienst soll nicht…
§ 6 Abs. 3 NRW-31620Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach)
Der Vorbereitungsdienst kann, falls die Zulassung zur Prüfung nach § 16 Absatz 3 abgelehnt wird, oder wenn aus anderen Gründen das Ausbildungsziel in einzelnen…
§ 5 Abs. 2 ImSchVwtDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung Vom 7. Dezember 1999
Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall verlängert werden, wenn der Anwärter, die Anwärterin, der Referendar oder die Referendarin nicht für genügend…
§ 42 Abs. 1 SN-16984Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
Ist die Teilnahme am Vorbereitungsdienst aus wichtigem Grund für einen Zeitraum von insgesamt mehr als einem Monat in einem Zeitraum von einem Jahr nicht…
§ 10 Abs. 5 LAP-htVerwDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
Der Vorbereitungsdienst ist im Einzelfall zu verlängern, wenn die Ausbildung unterbrochen worden und bei Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte…