§ 6 Abs. 5 SN-16984Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
Der Ausbildungsleiter stellt für jeden Anwärter einen Ausbildungsplan auf. Der Anwärter, die Ausbildungsstelle und die Einstellungsbehörde erhalten jeweils eine…
§ 11 Abs. 1 APO geh. verm. u. kart. D.Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Vermessung und Geomatik des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 7. September 1983
Während des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärterinnen und Anwärter praktisch und theoretisch bei Ausbildungsstellen des Landes und gegebenenfalls der…
§ 10 Abs. 1 VermgDAPO SL 2003Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des mittleren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiete Vermessung und Geomatik Vom 16. Oktober 2003
Während des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärterinnen und Anwärter praktisch und fachtheoretisch ausgebildet. Die Ausbildungsstelle erstellt auf Grundlage…
§ 13 Abs. 2 LAP-gbautDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
Die Einzelheiten der Ausbildung werden für jede Anwärterin und jeden Anwärter in einem Ausbildungsplan festgelegt, insbesondere die Ausbildungsstellen und die…
§ 9 Abs. 1 LwhDAPV SL 2012Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen Vom 29. Februar 2012
Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin erstellt nach Maßgabe von § 3 Absatz 3 und § 8 über den zeitlichen Ablauf des Vorbereitungsdienstes einen…