Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen.
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der Sozialverwaltung des Freistaates Sachsen.
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung…
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und für den mittleren Dienst…
Verfassungsschutzdienst nach § 4 Nummer 2 Buchstabe c der Sächsischen Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2017 (SächsGVBl. S.…
Auf Vorschlag des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen können im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern Beamte, die bereits im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.