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Auf Vorschlag des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen können im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern Beamte, die bereits im mittleren Dienst im Verfassungsschutz tätig sind, nach dem Laufbahnrecht des Freistaates Sachsen zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen zugelassen werden.
die Bildungsvoraussetzungen nach § 16 Absatz 2 Nummer 1 des Sächsischen Beamtengesetzes erfüllt und
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kann Beamtinnen und Beamte im Laufbahnabschnitt des mittleren Polizeivollzugsdienstes zur Ausbildung für den…
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kann Beamtinnen und Beamte im Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes zur Ausbildung für den…
Ausbildung der Anwärter für den mittleren Dienst, soweit Laufbahnen des Verfassungsschutzes bestehen oder die an der SfV abgelegten Laufbahnprüfungen als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.