§ 14 Abs. 5 SchAG NRWGesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
Eine abweichende örtliche Zuständigkeit kann von den Parteien schriftlich oder durch zu Protokoll der von ihnen gewählten Schiedsperson gegebene Erklärungen…
§ 15 Abs. 1 SchiedsGGesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnen.
§ 14 Abs. 2 SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Eine abweichende örtliche Zuständigkeit kann von den Parteien schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll des gewählten Schiedsmannes oder der gewählten…
§ 22 Abs. 2 SchiedsGGesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
Wohnen die Parteien nicht im Bereich derselben Schiedsstelle, so kann der Antrag auch bei der Schiedsstelle, in dessen Bereich der Antragsteller oder die…
§ 19 Abs. 2 SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Wohnen die Parteien nicht in demselben Schiedsbezirk, so kann der Antrag bei dem Schiedsmann oder der Schiedsfrau des Bezirks, in dem die antragstellende Partei…