§ 35 Abs. 2 SchiedsGGesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
Der Sühneversuch wird im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchgeführt. Für dieses Verfahren gelten die Vorschriften des 2. Abschnitts, soweit in den §§ 36…
§ 1 Abs. 3 SN-4247Aufgaben
Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Absatz 1 der Strafprozessordnung. Die Schiedsstelle führt in den in § 380 Absatz 1 Satz 1 und 2…
§ 31 SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Der Sühneversuch wird im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchgeführt. Für dieses gelten die Vorschriften des zweiten Abschnitts, soweit in den §§ 32 bis 36…
Art. 2 Nr. 1 SN-17479Gesetz zur Änderung von Gesetzen mit Bezug zur Justiz
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Absatz 1 der Strafprozessordnung. Die Schiedsstelle…
§ 35 Abs. 1 SchAG NRWGesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Sühneversuch nach § 380 StPO wird im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchgeführt. Für dieses gelten die Vorschriften des zweiten Abschnittes…