§ 50 Abs. 4 SchAG NRWGesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
Die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vor der Schiedsperson anhängigen Verfahren werden nach dem bisherigen Recht zu Ende geführt. Die Landesregierung…
§ 236 Abs. 1 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Ist bei Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Verfahren bei einem Gericht anhängig, so richtet sich die Fortführung des Verfahrens nach folgenden Vorschriften:
§ 39 Abs. 2a SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Für Verfahren, in denen der Antrag vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Saarländischen Schiedsordnung vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1372)…
§ 14 SächsSchiedsPflegeVersVOSächsische Schiedsstellenpflegeversicherungsverordnung
Für Verfahren, die am 1. Oktober 2009 anhängig sind, findet das bis zum 30. September 2009 geltende Recht Anwendung. § 4 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 139 Abs. 1 VGGGesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften
Die §§ 92 bis 127 sind auf Verfahren, die am 1. Juni 2016 bei der Schiedsstelle anhängig sind, nicht anzuwenden; für diese Verfahren sind die §§ 14 bis 15 des…