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Die Verschmelzungsvereinbarungen regeln den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des Sachsen-Finanzverbandes als für Rechnung der Sachsen-Finanzgruppe vorgenommen gelten (schuldrechtlicher Verschmelzungszeitpunkt).
den Verschmelzungszeitpunkt zu bestimmen, sobald die Verschmelzungsvereinbarungen abgeschlossen sind.
Der Sachsen-Finanzverband ist mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung aufgelöst.
den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung als für Rechnung der übernehmenden…
den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der sich verschmelzenden Gesellschaften unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung als für Rechnung der SE vorgenommen…
den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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