§ 1 Abs. 1 SN-3370Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Verschmelzung des Sachsen-Finanzverbandes auf die Sachsen-Finanzgruppe
Der Sachsen-Finanzverband wird zum 31. August 2003, 24.00 Uhr (dinglicher Verschmelzungszeitpunkt), auf die Sachsen-Finanzgruppe verschmolzen. Mit der…
§ 2 SN-4293Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Gründung der Sachsen-Finanzgruppe
Die Verschmelzungsvereinbarungen regeln den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des Sachsen-Finanzverbandes als für Rechnung der Sachsen-Finanzgruppe…
Art. 1 Nr. 4 Buchst. b SN-1171Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
In Absatz 3 werden die Wörter „der Sachsen-Finanzverband“ durch die Wörter „die Sachsen-Finanzgruppe“ ersetzt.
Art. 12In Abs. 2 SN-3293-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten, Übergangsvorschrift
Artikel 3 Nr. 1c und Nr. 9, Artikel 4 Nr. 5 und Artikel 5 Abs. 1 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im Übrigen treten die Artikel 3…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 34 Buchst. b SN-12491Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe
In Satz 2 wird das Wort „Sachsen-Finanzgruppe“ durch das Wort „Finanzgruppe“ ersetzt.