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Der mündliche Teil der Staatsprüfung besteht aus drei Prüfungsgesprächen. In jeder Fachgruppe ist ein Prüfungsgespräch zu führen.
Prüfungsgespräche werden vor einer Prüfungskommission von drei Prüfern abgelegt, von denen einer als Lehrkraft tätig sein soll. Der Prüfungsausschuss bestellt die erforderliche Anzahl von Prüfern.
Die Dauer der drei Prüfungsgespräche soll insgesamt 30 Minuten je Anwärter nicht überschreiten. Mehr als vier Anwärter dürfen nicht zusammen geprüft werden.
Die Bewertung der Prüfungsgespräche ist den Anwärtern nach Abschluss des mündlichen Teils der Staatsprüfung mitzuteilen.
§ 17 Absatz 7 gilt entsprechend.
Der mündliche Teil der Staatsprüfung besteht aus drei Prüfungsgesprächen. In jeder Fachgruppe ist ein Prüfungsgespräch zu führen.
Im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung sind die zu prüfenden Personen einzeln oder zu zweit zu prüfen.
Im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung sind die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einzeln oder zu zweit zu prüfen.
Der mündliche Teil der Prüfung findet als Kolloquium im Beisein von zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern statt. Inhalt ist die Reflexion der praktischen…
Der mündliche Teil der staatlichen Prüfung wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern abgenommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.