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Die Anlage des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG ) vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. 5. 175), geändert durch Gesetz vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 1016), wird wie folgt geändert:
In Ziffer 6 Nr. 1 werden die Worte „Meißen-Dresden“ durch die Worte „Meißen-Radebeul“ ersetzt.
In Ziffer 8 Nr. 6 wird das Wort „Westlausitzkreis“ durch die Worte „Westlausitz-Dresdner Land“ ersetzt.
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