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Die Anlage des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG ) vom 20. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. September 1995 (SächsGVBl. S. 281), wird wie folgt geändert:
In Ziffer 1 Nr. 1 wird das Wort „Göltzschtalkreis“ durch das Wort „Vogtlandkreis“ ersetzt.
In Ziffer 1 Nr. 2 wird das Wort „Elstertalkreis“ durch die Worte „Stadt Plauen“ ersetzt.
Ziffer 1 Nr. 3 wird gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.