NaturlStiftErG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietKörperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts§ 1 NaturlStiftErG SLName, Rechtsform und Sitz der StiftungGesetz Nr. 2189 über die Errichtung der „Saarländischen Naturlandstiftung“ Vom 12. November 2025§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiUnter dem Namen der „Saarländischen Naturlandstiftung“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken errichtet.§ 2