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Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von 3 960 m². Es umfasst nach dem Stand vom 30. Oktober 2001 auf dem Gebiet der Gemeinde Struppen, Gemarkung Ebenheit, Flur 2, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 15/7, 15/8 und 15/9.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 27. Februar 2002 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. Oktober 2002 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Februar 2004 im Maßstab 1 : 2 730 im Original schwarz schräg…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. August 2003 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 22. Februar 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. Juli 2002 im Maßstab 1 : 2 000 schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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