Art. 1 Satz 2 Nr. 8 Buchst. a SN-5042Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Abs. 6 Nr. 3 SN-4022Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostenrechts im Freistaat Sachsen
das Insolvenzverfahren beendet ist;
Art. 2 Nr. 3 SN-9800Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen
In § 25 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „Abs. 3 und 4“ durch die Angabe „Abs. 4 und 5“ ersetzt.
Art. 3 Nr. 2 SN-10904Sächsisches Dienstleistungsrichtliniengesetz
In § 25 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „Abs. 4 und 5“ durch die Angabe „Abs. 3 bis 5“ ersetzt.
Art. 2 Abs. 25 Nr. 4 Buchst. b SN-18085Sächsisches Verwaltungskostenrechtsneuordnungsgesetz
In Satz 2 wird die Angabe „§ 11 Absatz 1 und 2 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „§ 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie Absatz 2…