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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
§ 11 Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes tritt am 1. Januar 1998 in seiner am 31. Dezember 1995 geltenden Fassung wieder in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 12. Dezember 1996 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Dr. Hans Geisler Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer
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