§ 3 SächsApostZuVOSächsische Apostillen-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung der…
Art. 1 SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und die Beglaubigung öffentlicher Urkunden im…
Eingangsformel UrkBefrV 1997 HaagVerordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 21. Juni 1965 zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von…
Art. 1 SN-14099Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Apostillen-Zuständigkeitsverordnung
§ 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und die Beglaubigung öffentlicher Urkunden im…
§ 1 ÖffUrkBeglZustBehV SLVerordnung über die Zuständigkeiten für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland Vom 30. November 2006
Zuständige Behörde für die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 Abs. 1 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer…