Art. 2 Nr. 2 Buchst. a SN-2497Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales sowie für Umweltund Landwirtschaft zur landesrechtlichen Umsetzung des Berufsbildungsreformgesetzes
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Zuständigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst“.
Art. 1 SN-2819Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiZuVO) vom 2. Juli 1993 (SächsGVBl. 561),…
Art. 2 SN-3291Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über Feldes- und Förderabgaben und der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiZuVO) vom 2. Juli 1993…
Art. 8 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b SN-12325Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Es werden die Wörter „Das Sächsische Landesamt“ durch die Wörter „Der Staatsbetrieb“ ersetzt.
Art. 2 SN-11534Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates
§ 4 Abs. 4 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten…