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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Forstdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Forstdienst – APrOgFD) vom 8. Dezember 1997 (SächsGVBl. 1998 S. 22), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. November 2001 (SächsGVBl. S. 189), wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 4 Nr. 2 wird die Angabe „der Forstdirektion Chemnitz das Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten“ durch die Worte „des Landesforstpräsidiums das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft“ ersetzt.
§ 5 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „die Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „das Landesforstpräsidium“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte „der Forstdirektion“ durch die Worte „des Landesforstpräsidiums“ ersetzt.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Worte „die Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „das Landesforstpräsidium“ ersetzt.
In Satz 3 werden die Worte „der Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „dem Landesforstpräsidium“ ersetzt.
In § 6 Satz 1 werden die Worte „der Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „dem Landesforstpräsidium“ ersetzt.
In § 7 Abs. 1 werden die Worte „die Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „das Landesforstpräsidium“ ersetzt.
In § 9 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte „der Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „des Landesforstpräsidiums“ ersetzt.
§ 13 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „der Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „des Landesforstpräsidiums“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Worte „der Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „des Landesforstpräsidiums“ ersetzt.
In § 20 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „Die Forstdirektion Chemnitz“ durch die Worte „Das Landesforstpräsidium“ ersetzt.
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