§ 4 Nr. 1 FoVGDV SL 2004Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes Vom 23. November 2004
entgegen § 2 forstliches Vermehrungsgut ohne Aufsicht der Wald- oder Baumbesitzenden oder ihrer Beauftragten unmittelbar vom Ausgangsmaterial erzeugt oder
§ 8 Abs. 1 Nr. 14 SN-15146Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Am Rümpfwald“
entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 14 Erstaufforstungen vornimmt oder Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkulturen anlegt.
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 SN-5002Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Halbmeiler Wiesen“
entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 11 Pflanzen, ihre Teile oder Entwicklungsformen einbringt, entnimmt, beschädigt oder zerstört, Erstaufforstungen vornimmt oder…
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 SN-9618Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Halbmeiler Wiesen“
entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 11 Pflanzen, ihre Teile oder Entwicklungsformen einbringt, entnimmt, beschädigt oder zerstört, Erstaufforstungen vornimmt oder…
§ 9 Abs. 1 Nr. 6 SN-15240Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Schwarzwassertal“
entgegen § 4 Abs. 2 Nr. 6 Pflanzen, Pflanzenteile oder ihre Entwicklungsformen einbringt, entnimmt, beschädigt oder zerstört, Erstaufforstungen sowie…