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Zuständige Behörde für Auskünfte nach § 110 Abs. 6 BBergG ist die für die Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung oder Zustimmung oder einer diese einschließenden Genehmigung zuständige Behörde.
Wer zur Aufsuchung oder Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen berechtigt ist, ferner die verantwortlichen Personen, die in § 64 Abs. 1…
Die zuständige Behörde gestattet auf Antrag ohne Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in folgende Angaben zu den in § 75 Absatz 2 Nummer 1 genannten…
Zuständige Behörde für Auskünfte nach § 110 Absatz 6 des Bundesberggesetzes ist die für die Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung oder Zustimmung oder…
soweit es sich um baurechtliche Genehmigungen handelt, die in anderen Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen eingeschlossen sind, die für die…
Die in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Zuständigkeiten gelten auch für die Ausführung der §§ 126 bis 131 BBergG; zuständige Behörde nach § 127 Abs. 1 Nr. 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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