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Die Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes über elektrische Anlagen in Betrieben, die der Bergaufsicht unterstehen (Elektro-Bergverordnung – ElBergVO) vom 25. April 2001 (SächsGVBl. S. 206) wird wie folgt geändert:
In § 10 werden die Wörter „zuständige Bergamt“ durch die Wörter „Sächsische Oberbergamt“ ersetzt.
In § 14 werden die Wörter „zuständigen Bergamt“ durch die Wörter „Sächsischen Oberbergamt“ ersetzt.
In § 36 Abs. 3 Satz 1 wird vor dem Wort „Oberbergamt“ das Wort „Sächsischen“ eingefügt.
In § 36 Abs. 3 Satz 2 wird vor dem Wort „Oberbergamt“ das Wort „Sächsische“ eingefügt.
In § 38 Abs. 1 wird vor dem Wort „Oberbergamt“ das Wort „Sächsische“ eingefügt.
In § 38 Abs. 2 werden die Wörter „zuständige Bergamt“ durch die Wörter „Sächsische Oberbergamt“ ersetzt.
In § 40 Abs. 7 Satz 4 werden die Wörter „der Bergämter“ durch die Wörter „des Sächsischen Oberbergamtes“ ersetzt.
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