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Die Bergverordnung des Sächsischen Oberbergamtes über den arbeitssicherheitlichen und den betriebsärztlichen Dienst (BVOASi) vom 11. Mai 1998 (SächsGVBl. S. 306) wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 2 wird das Wort „Bergamt“ durch die Wörter „Sächsische Oberbergamt“ ersetzt.
In § 6 Abs. 5 Satz 1 wird das Wort „Bergamtes“ durch die Wörter „Sächsischen Oberbergamtes“ ersetzt.
In § 6 Abs. 5 Satz 2 wird das Wort „Bergamt“ durch die Wörter „Sächsische Oberbergamt“ ersetzt.
In § 18 Nr. 4 und 8 wird jeweils das Wort „Bergamtes“ durch die Wörter „Sächsischen Oberbergamtes“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.