Art. 1 KonkordatPSchul SLVertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Privatschulen in Trägerschaft der katholischen Kirche
Der katholischen Kirche bleibt das Recht gewährleistet, Schulen in eigener Trägerschaft einzurichten und zu betreiben. Diese Schulen sind den öffentlichen…
Art. 4 Abs. 1 SN-5231Kirchliche Hochschulausbildung
Die Kirchen haben das Recht, eigene Ausbildungsstätten, insbesondere für Theologen, Religionspädagogen, Kirchenmusiker, Sozial-und Gemeindepädagogen sowie…