Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ergänzend zu den Zielen und Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 SächsKitaG fördern sorbische Kindertageseinrichtungen die Entwicklung der Kinder mit dem Ziel einer umfassenden Zweisprachigkeit. Sie schaffen die Voraussetzungen, um den Kindern den Besuch einer sorbischen Grundschule im Sinne des § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet vom 22. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 307), in der jeweils geltenden Fassung, zu ermöglichen und arbeiten eng mit diesen Schulen zusammen. Bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder ist in der Regel sorbisch zu sprechen. Soweit jedoch bei Kindern gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 die Kenntnisse der deutschen Sprache nicht altersgemäß entwickelt sind, ist auch das Erlernen der deutschen Sprache ausreichend zu unterstützen.
In sorbischen Kindertageseinrichtungen tätige pädagogische Fachkräfte müssen der sorbischen und der deutschen Sprache mächtig sein. Die Träger haben darauf hinzuwirken, dass für die sorbischsprachige Betreuung Fachkräfte eingesetzt werden, die die sorbische Sprache in muttersprachlicher Qualität beherrschen. Sonstige Mitarbeiter müssen Grundkenntnisse der sorbischen Sprache besitzen.
Die Leitung der Kindertageseinrichtung hat die Erziehungsberechtigten vor Aufnahme des Kindes über die besonderen Aufgaben der Einrichtung und deren Organisation zu informieren.
Kindertagesbetreuung im sorbischen Siedlungsgebiet soll dazu beitragen, dass die sorbische Sprache und Kultur vermittelt und gepflegt und sorbische Traditionen…
In Kindertageseinrichtungen des sorbischen Siedlungsgebietes und bei Bedarf in anderen Regionen werden auf Wunsch der Eltern sorbischsprachige oder…
Im sorbischen Siedlungsgebiet ist allen Kindern und Jugendlichen, deren Eltern es wünschen, die Möglichkeit zu geben, die sorbische Sprache zu erlernen und in…
In Kindergärten im zweisprachigen Gebiet sind, wenn die erforderlichen Voraussetzungen - Sprachkenntnisse der Kinder und ausreichende Anzahl von Kindern -…
In § 2 wird der bisherige Absatz 3 der Absatz 4, der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für Kinder, deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.