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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I – LAPO I ) vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Mai 2006 (SächsGVBl. S. 135), wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „§ 3 Prüfungsamt, Aufgaben” durch die Angabe „§ 3 Aufgaben der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „Prüfungsamt, Aufgaben” durch die Wörter „Aufgaben der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für Angelegenheiten der Ersten Staatsprüfung ist die Sächsische Bildungsagentur zuständig.”
In § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 3 Satz 4, § 7 Satz 1 und 3, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 8 Satz 2, § 20 Abs. 1 sowie § 23 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „Das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In § 4 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 4, § 23 Abs. 1 Satz 1 und § 24 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 und 3, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 16 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 22 Abs. 1 Satz 3, § 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, § 24 Abs. 4 Satz 1 und § 115 Abs. 2 werden die Wörter „das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 wird das Wort „, Seminarlehrer” gestrichen.
In § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 11 Abs. 8 Satz 5, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 1 und § 24 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „beim Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 11 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3, § 12 Abs. 3 Satz 3, § 13 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 7, § 23 Abs. 2 Satz 3, § 24 Abs. 1 Satz 9 und Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter „dem Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 11 Abs. 4 Satz 5 und § 13 Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter „vom Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 11 Abs. 6 Satz 3 wird das Wort „das” durch das Wort „welche” ersetzt.
In § 14 Abs. 8 Satz 1 werden die Wörter „Leiter und Referenten des Prüfungsamtes” durch die Wörter „Der Direktor der Sächsischen Bildungsagentur, von ihm Beauftragte” ersetzt.
In § 19 Abs. 1 Satz 1 und § 25 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „des das Zeugnis ausstellenden Regionalschulamtes” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 24 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter, „vor welchem das Prüfungsverfahren begonnen wurde” gestrichen.
Satz 2 wird gestrichen.
In Absatz 1 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In Absatz 1 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 13 Abs. 2 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „Das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur”…
In Absatz 3 werden die Wörter „Das Prüfungsamt“ durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Sächsische Bildungsagentur“ durch das Wort „Schulaufsichtsbehörde“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.