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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Fachlehrerverordnung – FachlVO ) vom 22. Mai 2001 (SächsGVBl. S. 473) wird wie folgt geändert:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Die Angabe „§ 9 Ausbildung am Seminar” wird durch die Angabe „§ 9 Ausbildung an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In der Angabe zu § 11 wird das Wort „Prüfungsamt” durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Wörter „dem Regionalschulamt einzureichen, in dessen Amtsbezirk die Schule liegt, an welcher der Antragsteller tätig ist” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur zu stellen” ersetzt.
In Absatz 3 werden die Wörter „Das Regionalschulamt” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
§ 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die Angabe „das nach § 3 Abs. 1 zuständige Regionalschulamt” durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „vom Regionalschulamt” werden durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
Das Wort „diesem” wird durch das Wort „dieser” ersetzt.
In Absatz 5 werden die Wörter „dem Regionalschulamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 5 werden die Wörter „am Staatlichen Seminar für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen (Seminar)” durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 6 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Wörter „Leiter des Seminars” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder der von ihm hierzu Beauftragte” ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „Ausbilder am Seminar (Seminarlehrer und Lehrbeauftragte)” durch das Wort „Lehrbeauftragten” ersetzt.
In § 7 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „das Regionalschulamt” durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In § 8 Satz 1 werden die Wörter „am Seminar” durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 9 werden in der Überschrift und in Satz 1 die Wörter „am Seminar” jeweils durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 10 Abs. 1 und Abs. 3 werden die Wörter „Leiter des Seminars” jeweils durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder dem von ihm hierzu Beauftragten” ersetzt.
§ 11 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „Prüfungsamt” durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für Prüfungsangelegenheiten ist die Sächsische Bildungsagentur zuständig.”
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „das zuständige Prüfungsamt jeweils einen Prüfungsausschuss” werden durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur Prüfungsausschüsse” ersetzt.
Die Wörter „im Benehmen mit dem Leiter des Seminars” werden gestrichen.
In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „Leiter des Prüfungsamtes, sein Vertreter und die von ihm bestimmten Mitarbeiter des Prüfungsamtes, der Leiter des Seminars und sein Vertreter” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur und die von ihm hierzu Beauftragten” ersetzt.
In § 11 Abs. 7 Satz 2, § 13 Abs. 3, § 15 Abs. 5 Satz 3, § 18 Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 22 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In § 13 Abs. 2 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „Das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In § 14 Abs. 2 werden die Wörter „Das Prüfungsamt legt in Abstimmung mit dem Leiter des Seminars” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur legt” ersetzt.
§ 15 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 und 3 werden die Wörter „vom Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In Satz 3 werden die Wörter „durch den Leiter des Seminars” gestrichen.
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „am Seminar” durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie § 22 Abs. 3 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 18 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Prüfungsamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 20 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „beim Prüfungsamt” durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
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