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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II ) vom 19. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 212), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 161, 162), wird wie folgt geändert:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Die Angabe „§ 11 Ausbildung am Staatlichen Seminar” wird durch die Angabe „§ 11 Ausbildung an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
Die Angabe „§ 13 Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen” wird durch die Angabe „§ 13 Zuständigkeit” ersetzt.
In § 3 Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter „Das Prüfungsamt gemäß § 13” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
§ 4 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „den Regionalschulämtern Dresden und Leipzig” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „dem Regionalschulamt einzureichen, in dessen Amtsbezirk das nach § 5 Abs. 1 bestimmte Staatliche Seminar (§ 6 Satz 1 Nr. 1) liegt, dem der Bewerber zugewiesen werden möchte” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur zu stellen” ersetzt.
In Satz 5 Halbsatz 2 wird die Angabe „dem nach Absatz 1 Satz 2 zuständigen Regionalschulamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „den Regionalschulämtern Dresden oder Leipzig” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In Satz 3 werden die Wörter „Das Regionalschulamt” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
§ 5 wird wie folgt geändert:
Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 und wie folgt gefasst: „(2) Die Sächsische Bildungsagentur weist die zugelassenen Bewerber aufgrund des fachwissenschaftlichen Abschlusses und nach Maßgabe der Unterrichtsfächer oder sonderpädagogischen oder beruflichen Fachrichtungen einer ihrer Regionalstellen zu.”
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und wie folgt geändert: Die Angabe „das Regionalschulamt, in dessen Amtsbezirk das nach Absatz 1 bestimmte Staatliche Seminar liegt” wird durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
§ 6 wird wie folgt geändert:
Satz 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. die Sächsische Bildungsagentur und”.
In Satz 2 werden die Wörter „des die Schulaufsicht führenden Regionalschulamts” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 sowie § 18 Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter „Leiter des Staatlichen Seminars” jeweils durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder der von ihm hierzu Beauftragte” ersetzt.
§ 8 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter „am Staatlichen Seminar” gestrichen.
In Absatz 2 wird die Angabe „des Regionalschulamts, in dessen Amtsbezirk das nach § 5 Abs. 1 bestimmte Staatliche Seminar liegt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „zum Staatlichen Seminar” durch die Wörter „zur Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In Satz 2 werden die Wörter „des Staatlichen Seminars” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 11 werden in der Überschrift und in Absatz 1 Satz 1 die Wörter „am Staatlichen Seminar” jeweils durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 12 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Leiter des Staatlichen Seminars” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder dem von ihm Beauftragten” ersetzt.
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „über den Leiter des Staatlichen Seminars dem Regionalschulamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Zuständigkeit Für Angelegenheiten der Zweiten Staatsprüfung ist die Sächsische Bildungsagentur zuständig.”
In § 15 Abs. 1 Satz 3 sowie § 18 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „vom Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 15 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 werden die Wörter „des Staatlichen Seminars” gestrichen.
Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 wird das Wort „Regionalschulämter” durch die Wörter „Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In Nummer 3 werden die Wörter „der Staatlichen Seminare” durch die Wörter „des Sächsischen Bildungsinstituts” ersetzt.
In § 15 Abs. 6 Satz 2, § 18 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 4, § 22 Abs. 2 Satz 1 sowie § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
§ 16 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Sächsische Bildungsagentur gibt dem Lehramtsanwärter oder Studienreferendar die Termine, die Klassen- oder Jahrgangsstufen und die Themen der Prüfungslehrproben schriftlich bekannt.”
In § 16 Abs. 6 Satz 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und § 22 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 18 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Das Wort „Seminartag” wird durch das Wort „Ausbildungstag” ersetzt.
Die Wörter „Leiter des Staatlichen Seminars” werden durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In § 18 Abs. 5 Satz 3 und § 22 Abs. 2 Satz 5 werden die Wörter „Das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
In § 19 Abs. 4 Satz 3 werden die Wörter „im Prüfungsamt” durch die Wörter „in der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
§ 22 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „dessen” durch das Wort „deren” ersetzt.
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