Art. 7 Abs. 2 SN-5413Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Für die Kündigung der in Artikel 1 bis 6 enthaltenen Staatsverträge sind die dort vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
Art. 6 Abs. 2 SN-10330Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Für die Kündigung der in Artikel 1 bis 5 geänderten Staatsverträge sind die dort vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
Art. 6 Abs. 2 SN-16939Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Dieser Staatsvertrag tritt mit Ausnahme von Artikel 4 am 1. Oktober 2016 in Kraft. Artikel 4 tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Sind bis zum 30. September 2016…
Art. 4 Abs. 1 SN-17593Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung prüfungsrechtlicher Vorschriften für Fachschulen und Fachoberschulen
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 12In Abs. 1 SN-3671Haushaltsbegleitgesetz 2003 und 2004
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist.