§ 26 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind die für die Bundesbeamten geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Für den…
§ 19 AbgG SLGesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind für die Versorgung die für die Landesbeamten geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden 3. Abschnitt…
Art. 1 Abs. 1 SN-9485Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Mitglieder des Landtages und Versorgungsempfänger nach diesem Gesetz erhalten einen Zuschuß zu den notwendigen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und…
§ 15 Abs. 1 AbgG SLGesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
1Ein Abgeordneter, der bei seinem Ausscheiden weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch auf Altersentschädigung nach § 11 bis 14 erworben hat, erhält für die…
§ 23 Abs. 8 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Die Absätze 2 und 4 gelten entsprechend für ein ausscheidendes Mitglied des Parlaments eines Landes, soweit landesrechtliche Vorschriften eine…