Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist.
§ 6 tritt mit Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an dem die Amtszeit der bei den in § 6 Abs. 3 und 5 dieses Gesetzes in der vor dem Inkrafttreten nach Absatz 1 geltenden Fassung genannten Stellen bestehenden Personalräte endet.
§ 67 Abs. 1, 2, 4 und 5 tritt mit Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an dem die Amtszeit der nach Maßgabe des § 67 in der vor dem Inkrafttreten nach Absatz 1 geltenden Fassung gewählten Lehrer-Personalvertretungen endet. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 23. April 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident In Vertretung Dr. Hans Geisler Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Personalratswahlgesetz 2021 vom 3. Februar 2021…
Artikel 3 Nr. 1 tritt hinsichtlich der Sätze 1 und 2 am 1. Januar 1999 und hinsichtlich des Satzes 3 mit Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an dem die Amtszeit…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.