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Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 1 040 Stunden. Davon werden
640 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
320 Stunden als Selbststudium und
80 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 17.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.