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Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden. Davon werden
720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
360 Stunden als Selbststudium und
2 000 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 7.
Der Lehrgang in der Behandlungspflege nach § 47 Nr. 1 Buchst. c erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 300 Stunden. Davon werden
200 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Weiterbildung und
100 Stunden als Selbststudium
erbracht. Der Inhalt des Lehrgangs und die Schwerpunkte der Prüfung ergeben sich aus Anlage 25.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.