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Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 520 Stunden. Davon werden
240 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
120 Stunden als Selbststudium und
160 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 19.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.