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Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 810 Stunden. Davon werden
460 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
230 Stunden als Selbststudium und
120 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 4. Die praktische Weiterbildung im Modul 4.7 nach Anlage 4 soll in mindestens 2 unterschiedlichen Bereichen absolviert werden.
Der Lehrgang in der Behandlungspflege nach § 35 Nr. 3 erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 300 Stunden. Davon werden
200 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Weiterbildung und
100 Stunden als Selbststudium
erbracht. Der Inhalt des Lehrgangs und die Schwerpunkte der Prüfung ergeben sich aus der Anlage 25.
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