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Tritt der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) vom 31. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 547) nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft, gilt er im Freistaat Sachsen als Landesrecht fort.
Gilt der Glücksspielstaatsvertrag nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 2 im Freistaat Sachsen über den 31. Dezember 2011 fort, ist dies von der Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Dresden, den 14. Dezember 2007 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo Der Staatsminister der Finanzen Stanislaw Tillich
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